Grundlegend sind wir JuLis und unsere Mutterpartei die FDP für eine Absenkung des Wahlalters, auch des passiven Wahlrechts. Doch warum ist das neue Wahlrecht von Grüne, CDU und SPD schlecht?
1. Jugendliche können aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit und bundesgesetzlicher Regelungen nicht vernünftig in den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen mitwirken.
2. Die Ausübung eines kommunalen Mandats kann im Zweifelsfall auch mit dem Erziehungsrecht der Eltern kollidieren (Sitzungen gehen oft bis Nacht und Eltern könnten die Teilnahme unter Umständen untersagen).
3. Die (theoretische) Möglichkeit, dass Jugendliche in einem Gemeinderat die Mehrheit erlangen könnten, wirft hinsichtlich der rechtlichen Gültigkeit von etwaigen Vertragsabschlüssen durch den Gemeinderat ganz neue Fragen auf, die meiner Meinung nach nicht hinreichend erörtert wurden.
Grundsätzlich besteht deshalb die Gefahr, dass Jugendliche zu Gemeinderäten zweiter Klasse werden, sie können z.B. auch nicht Stellvertreter des Bürgermeisters werden.
So und dann fangen die Probleme nämlich an:
An Abstimmungen die nach 22:00 Uhr stattfinden darf ein 16 jähriger ohne Erlaubnis der Eltern nicht teilnehmen wegen Jugendarbeitsschutzgesetz (Keine Beschäftigung nach 22:00 Uhr, Ausnahmen Gastro etc). Es wurde ebenso nicht berücksichtigt: Die Änderung des Kommunalwahlrechts beinhaltet nur, dass 16-Jährige antreten dürfen, sonst in diesem Bezug nichts. Alle Experten in der Anhörung des Landtags haben die Befürchtung geäußert, dass da offene Rechtsfragen da sind. Das geht bis hin zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen, wenn ein Minderjähriger, der nicht geschäftsfähig ist, mitstimmt und dann eine Entscheidung mit einer Stimme Mehrheit getroffen wird. Kann ein Minderjähriger darüber beschließen, dass eine Kommune ein Grundstück kauft oder verkauft, während der Minderjährige das für sich selbst nicht entscheiden darf?
„Das ist einfach völliger Unsinn und ist grob fahrlässig, einfach mal sowas zu beschließen“, so Luca Köngeter.