§ 1 BINDUNG DER BEITRAGSORDNUNG
Die Beitragsordnung ist für jedes Mitglied der Jungen Liberalen Kreisverband Schwäbisch Hall bindend.
§ 2 ABWEICHENDE REGELUNGEN
(1) Abweichende Regelungen kann der Kreisvorstand auf Antrag des betroffenen Mitglieds nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen treffen.
(2) Über einen solchen Antrag hat der Kreisvorstand binnen von 14 Tagen zu entscheiden.
(3) Abweichende Regelungen sind jährlich auf ihre weitere Erfordernis zu überprüfen.
§ 3 GRUNDLAGE DER BEITRAGSORNUNG
Diese Beitragsordnung wird auf Grundlage des § 4 Absatz 2 der Satzung der Jungen Liberalen Schwäbisch Hall erlassen.
§ 4 BEITRAGSHÖHE
(1) Der monatliche Beitrag für Mitglieder beträgt
– 2,00 Euro für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
– 3,50 Euro für Mitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
– 5,00 Euro für Mitglieder ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
(2) In besonderen Fällen (z.B. bei sozialer Härte) kann der Vorstand einen für das Mitglied ermäßigten Beitragssatz bestimmen, der einer Einzelfallprüfung bedarf. Was unter besonderen Fällen zu verstehen ist, obliegt dem Kreisvorstand. Hat der Vorstand dem Antrag auf reduzierten Mitgliedsbeitrag stattgegeben, gilt dieser für ein Jahr. Dieser Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen.
(3) Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch einen höheren Beitrag leisten.
§ 5 BEITRAGSEINZUG
(1) Die Beitragszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung für das gesamte Kalenderjahr im Voraus durch den Landesverband gemäß §24 Landessatzung.
(2) Jedes Mitglied kann den Landesvorstand, namentlich dem oder der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Finanzen dazu ermächtigen, den fälligen Betrag einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).
§ 6 TEILBEITRÄGE
(1) Mitglieder, die während des laufenden Kalenderjahres beitreten zahlen ihren Beitrag anteilsmäßig für den Zeitraum des Monats des Beitritts bis zum Jahresende.
(2) Tritt das Neumitglied erst nach dem 15. eines Monats bei, so ist erst der nachfolgende Monat beitragspflichtig.
(3) Jedes Neumitglied kann freiwillig den vollen Jahresbeitrag leisten.
§ 7 FÖRDERMITGLIEDER
Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in beliebiger Höhe im Voraus.
§ 8 VORRANG DER SATZUNG
Weist diese Beitragsordnungen gewollte oder planwidrige Lücken auf, so gilt die Satzung der Jungen Liberalen Schwäbisch Hall. Enthält auch diese keine Regelung, so obliegt die Auslegung für das laufende Kalenderjahr dem Kreisvorstand.
§ 9 INKRAFTTRETEN
Diese Beitragsordnung tritt zum 16. Oktober 2022 in Kraft. Sie bedarf der Ausfertigung durch den Kreisvorsitzenden und muss jedem Mitglied zugänglich gemacht werden.
Hier findest du unsere Beitragsordnung in PDF-Version!